An die Bediensteten erteilte oder ermächtigte Aufträge

Nebentätigkeiten des Lehrpersonals

Die Ermächtigungen zur Ausübung von Tätigkeiten außerhalb der Arbeitszeit sind durch die „Verordnung über die Nebentätigkeiten“,  Dekret des Landeshauptmanns vom 6. Jänner 2016, Nr. 3, geregelt.

autorisierte Nebentätigkeiten

Schuljahr 2023_24

 

Schuljahr 2024 _25