An die Bediensteten erteilte oder ermächtigte Aufträge
Nebentätigkeiten des Lehrpersonals
Die Ermächtigungen zur Ausübung von Tätigkeiten außerhalb der Arbeitszeit sind durch die „Verordnung über die Nebentätigkeiten“, Dekret des Landeshauptmanns vom 6. Jänner 2016, Nr. 3, geregelt.
autorisierte Nebentätigkeiten: