Dreijahresplan zur Korruptionsvorbeugung

Art. 10, c. 8, lett. a), d.lgs. n. 33/2013

Aktualisierung: jährlich

Mit Beschluss vom 13. April 2016, Nr. 430 hat die ANAC Leitlinien für die Umsetzung der Antikorruptions- und Transparenzbestimmungen an den Schulen erlassen. Diese sehen vor, dass die regionalen Schulamtsleiter die Funktion der Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung für die autonomen Schulen übernehmen. Mit Gv.D. Nr. 97/2016 und mit Beschluss der ANAC Nr. 831/2016 wurde die Verpflichtung an die Bildungsdirektion übertragen.

Korruptionsvorbeugung_deutsche Bildungsdirektion