Personal mit nicht unbefristetem Arbeitsvertrag

(GvD Nr. 33/2013, Art. 17, Abs. 1,2)

Diese Daten werden in Zusammenarbeit mit dem für die Veröffentlichungspflichten der Landesverwaltung zuständigen Organisationsamt des Landes und mit der Personalabteilung (sobald als möglich) zentral veröffentlicht. Siehe Sektion „Transparente Verwaltung“ des Südtiroler Bürgernetzes: Personal mit nicht unbefristetem Arbeitsvertrag